Kennen Sie eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen in Schleswig-Holstein?
Seit dem 01.01.2005 sind Rauchmelder in neuerrichteten Wohngebäuden Pflicht in Schleswig-Holstein.
Am 12.12.2008 (Frist zur Nachrüstung bis 31.12.2010) wurde diese Regelung auch auf Bestandsbauten ausgeweitet. Zum Glück.
Wo müssen Rauchmelder installiert sein?
Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie auf allen Fluren, über die ein Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt, installiert sein.
Wer ist verantwortlich?
Die Landesbauordnung in Schleswig-Holstein nimmt die Besitzer (in der Regel Mieter) in die Pflicht. Alternativ kann aber auch der Eigentümer (Vermieter) die Rauchmelder installieren und warten lassen.
Die Abrechnung der Kosten über die Nebenkosten ist möglich.
Schon gewusst?
Glauben Sie uns, wenn wir sagen: Sie werden das Feuer im Schlaf nicht rechtzeitig wahrnehmen.
Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie zum häuslichen Brandschutz, helfen Ihnen bei der Suche nach Fachbetrieben und beantworten Ihre Fragen.
Mehr Informationen zum Thema Rauchmelder gibt es auch auf www.rauchmelder-lebensretter.de