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30.04.2016 08:00 Uhr

Wusstet ihr das@FFS

Wann führt Blaulicht zu  sogenannten "Sonder- und Wegerechten"?

 

Wann führt eigentlich "Blaulicht" zu genannten "Sonder- und Wegerechten" im Straßenverkehr?

- Wenn euch ein Fahrzeug mit "Blaulicht" und "Martinhorn" begegnet.

Und was sind nun die sogenannten "Sonder- und Wegerechte"???

In der Straßenverkehrsordnung wird zwischen sogenannten Sonderrechten und Wegerechten unterschieden (zum Nachlesen: §§ 35 und 38 StVO) Sonderrechte in Anspruch zu nehmen bedeutet, dass man sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen darf, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei (um nur einige Berechtigte zu nennen) zu Einsätzen entsandt werden bei denen es gilt, die jeweils übertragenen Hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen (z.B. die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte).

In der Praxis bedeutet dies z.B., dass diese Personen mit den Einsatzfahrzeugen dann etwas schneller fahren dürfen, eine rote Ampel oder sonstige Vorfahrtszeichen missachten oder gar Bürgersteige/Radwege zum Vorwärtskommen benutzen dürfen. Die einzige Einschränkung ist, dass die Sicherheit und Ordnung durch die Inanspruchnahme dieser Sonderrechte nicht beeinträchtigt werden darf. Es macht natürlich keinen Sinn, unbeteiligte Menschen über das notwendige Maß hinaus zu gefährden, um andere Menschen in Gefahr zu retten.

Aber wie erkenne ich nun, ob ein Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt?

Bei Einsatzfahrzeugen sollte dann das blaue Blink- oder Rundumlicht eingeschaltet sein! Auf Einsatzfahrten ist dies eine Standardmaßnahme. Aber Obacht, auch einige Privatpersonen dürfen dieses Recht in Anspruch nehmen, z.B. der Feuerwehrmann, der mit seinem Pkw oder mit seinem Fahrrad auf dem Weg zum Feuerwehrhaus ist oder der Polizist, der in seiner Freizeit vielleicht einen Ladendieb beobachtet und anschließend mit seinem Fahrzeug verfolgt. Nicht immer handelt es sich hierbei also um Verkehrsrowdies.

Und wenn das Einsatzfahrzeug zusätzlich auch noch das Martinhorn eingeschaltet hat?

Dann wiederrum gilt zusätzlich, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich „freie Bahn“ zu schaffen haben! Das Fahrzeug nimmt dann die sog. Wegerechte in Anspruch, weil höchste Eile geboten ist, um den hoheitlichen Auftrag erfüllen zu können.

Aber wie schaffe ich freie Bahn?

Demnächst hier mehr....

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