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  • Titelbild Gemeindefeuerwehr
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23.11.2017 22:00 Uhr

Verbesserungen für Ortswehrführer

Entschädigungen künftig über dem Höchstsatz

 

Ortswehrführer in Freiwilligen Feuerwehren haben eine große Verantwortung zu tragen - für die Mitbürger, die ehrenamtlichen Mitglieder der Wehr und natürlich auch für das Material.

Um die damit verbundenen Aufwände zu kompensieren hat der Gesetzgeber eine Entschädigungsordnung beschlossen, die allerdings nicht mehr wirklich zeitgemäß ist und tatsächliche Belastungen nicht berücksichtigt.

Was also tun?
Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat die Gemeinde #Scharbeutz nun ein System entwickelt, mit dem Zulagen für besondere Belastungen möglich sind - also über den ohnehin schon gezahlten Höchstsatz hinaus.

Heute ist diese Anpassung der Entschädigungsordnung final durch die Gemeindevertretung beschlossen worden, so dass ab dem 01.01.2018 höhere Entschädigungen möglich sind.

Wir bedanken uns für die Unterstützung bei unserem Bürgermeister, dem Kreis Ostholstein, unserem Ordnungsamt und unseren Kommunalpolitikern, die der Änderung einstimmig zugestimmt haben.

 

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